Hand mit virtuellen Nachrichten

Streichung der Republik Chile aus der Liste der begünstigten Länder des Allgemeinen Präferenzschemas (APS)

Gemäß der im ABl. (EU) Nr. L 133 vom 25. Mai 2007 veröffentlichten Verordnung (EG) Nr. 566/2007 der Kommission (siehe Anhang), wird die Republik Chile von der Liste der begünstigten Länder des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen der Gemeinschaft gestrichen.

 

Die Streichung erfolgt, da das bilaterale Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile inzwischen auch die Präferenzbegünstigungen abdeckt, die zuvor nur durch das Allgemeine Präferenzschema abgedeckt waren.

 

Die Verordnung (EG) Nr. 566/2007 tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

 

© Bundesministerium der Finanzen auf www.zoll.de