Hinsichtlich des Warenverkehrs mit Singapur gilt für EU-Ausführer seit dem 1. Januar 2023 das System der „registrierten Ausführer“ statt des Systems der „ermächtigten Ausführer“.
Einführer in Singapur müssen seit dem 1. Januar 2023 die Zollpräferenz mit Hilfe von Erklärungen zum Ursprung beantragen, die von in der EU registrierten Ausführern unter Angabe ihrer REX-Nummer ausgefertigt wurden.
Es gilt ein Übergangszeitraum.
TARIC/EZT: Warenverkehr mit Singapur; Neue Präferenzunterlage „U101“
Singapur verwendet ab dem 1. Januar 2023 eine neue Unterlage für die Anerkennung der Ursprungseigenschaft. Für die Gewährung einer Zollpräferenz für Waren mit Ursprung in Singapur ist als Ursprungsnachweis die TARIC-Unterlagencodierung „U101“ anzumelden. Mehr Infos…
Quellenangaben
TARIC/EZT: Warenverkehr mit Singapur; Neue Präferenzunterlage „U101“
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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