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BAFA: Aktualisierung der Ausfuhrliste

Mit der Neunzehnten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung wurde am 24. Dezember 2022 die Ausfuhrliste aktualisiert.

Die Ausfuhrliste bestimmt als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung den Umfang der nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter und ist in zwei Teile unterteilt: Teil I Abschnitt A und B sowie Teil II.

Teil I Abschnitt A und B der Ausfuhrliste benennt die Güter (Waren, Software und Technologien), für die die Beschränkungen der AWV gelten. Teil II der Ausfuhrliste nennt die Waren pflanzlichen Ursprungs, auf die sich die in § 10 AWV angeordneten Beschränkungen beziehen.

Quellenangaben

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Güterlisten

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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