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Russland-Sanktionen: SECO veröffentlicht Red Flag Checkliste

Exportkontrolleure und Exportkontrolleurinnen wissen: Was direkt nicht geht, geht auch nicht indirekt.

Die Schweizer Genehmigungsbehörde SECO hat am 24.05.2023 eine neue Red Flag Checkliste veröffentlicht. Diese steht im Zusammenhang mit der Vermeidung von Umgehungsstrukturen in Bezug auf Geschäfte mit Empfängern in der Russischen Föderation. Es geht um Lieferungen bestimmter Güter, die auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Die Checkliste des SECO enthält wertvolle Hinweise auf Transaktionsmuster, die Verkäufern und Exporteuren Anlass zu vertieften Prüfungen im Rahmen der eigenen innerbetrieblichen Exportabläufe geben. Immer mehr Medien berichten von der exponentiell steigenden Zunahme von Lieferungen in Länder, die an die russische Föderation angrenzen oder selbst keine Embargomaßnahmen verhängt haben. Neben anderen werden hier immer wieder die Länder der Eurasischen Wirtschaftszone genannt. Zwar ist nicht jedes Geschäft mit diesen Ländern gleichzusetzen mit einem Embargoverstoß. Allerdings darf neben den rechtlichen Implikationen weder der gesunde Menschenverstand noch die allgemein übliche Sorgfalt ordentlicher Kaufleute außer Acht gelassen werden. Der Grundsatz „don’t be self blind“ muss hier mehr beachtet werden denn je. Verantwortliche (Ausfuhrverantwortliche) sollten auf ihre Exportkontrollbeauftragten hören und müssen sich der Risiken bewusst sein, denn auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Die EU-Kommission hat hierauf bereits am 01.04.2022 im Amtsblatt C 145l hingewiesen und den Wirtschaftsbeteiligten verschärfte Due Diligence Maßnahmen angeraten. Im Lichte des anstehenden 11. Sanktionspakets der EU werden Unternehmen die Endverwendungskontrolle und deren Plausibilisierung neben der Güterkontrolle verstärkt in den Fokus nehmen müssen. Entscheider im Unternehmen werden sich (nicht nur in späteren Außenwirtschaftsprüfungen) fragen lassen müssen, welches (Umgehungs-)Risiko sie zu tragen bereit sind, und was sie zur Vermeidung von Verstößen tun, bzw. getan haben. Der nun vorgelegte Katalog des SECO ist eine gute Grundlage, zusammen mit den vorgenannten Empfehlungen der EU-Kommission in die vertiefte Vorprüfung von Geschäften einzusteigen. Er kann auf jegliche vergleichbare Transaktion, auch außerhalb des in dem SECO-Schreiben genannten Güterkreises, angewendet werden; und zwar immer dann, wenn Geschäfte getätigt werden sollen, deren Inhalt Güter sind, die in einem der Anhänge der EU-Embargo-Verordnung 833/2014 genannt sind.

Quellenangaben

Red Flags zu den Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine

Amtsblatt C 145l vom 01.04.2022

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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