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Russland: EU veröffentlicht 9. Sanktionspaket

Am 16.12.2022 hat die EU das 9. Sanktionspaket gegen Russland im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die neuen Regelungen sind am 17.12.2022 in Kraft getreten.

Mit dem 9. Sanktionspaket der EU wird die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, denen gegenüber Finanzsanktionen verfügt sind, erweitert. Außerdem werden gegen drei weitere russische Banken sowie gegen weitere Organe der russischen Propagandamaschinerie Sanktionen verhängt. Darüber hinaus werden weitere wirtschaftliche Maßnahmen im Energie- und Bergbausektor ergriffen.

Vor allem aber sind neue Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf bestimmte Güter mit doppeltem Verwendungszweck (chemische Grundstoffe, Nervengifte sowie Elektronikbauteile und IT-Komponenten, die von der russischen Kriegsmaschinerie genutzt werden könnten) hinzugekommen. Die Anhänge IV, VII, IX, XI, XV, XVII, XIX, XXII und XXV der VO (EU) 833/2014 wurden neugefasst, weitere Anhänge (XXX bis XXII) wurden eingefügt. Dies macht es für Unternehmen, die nach wie vor im Russlandgeschäft tätig sind, erforderlich, ihre Exportgüter anhand der überarbeiteten Anhänge neu zu bewerten.

Unser Webinartipp für Sie:

Auch nach Erlass der neuen Sanktionsmaßnahmen sind Geschäfte mit Russland- bzw. Belarus-Bezug weiterhin möglich, allerdings unter stark reduzierten Rahmenbedingungen. Unser Webinar, das wir in Kooperation mit der HZA Hamburger Zollakademie anbieten, gibt Ihnen einen Überblick über die Maßnahmen. So können Sie die neuen rechtlichen Bestimmungen in vollem Umfang einhalten und so vor erheblichen Strafsanktionen geschützt werden.

// Russland- und Belarus-Sanktionen der EU
11.01.2023 MS Teams
18.01.2023 MS Teams
27.01.2023 MS Teams
 

Quellenangaben

Amtsblatt L322I

Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen zum neunten Sanktionspaket gegen Russland

EUR-Lex

Europäische Kommission

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH