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EU: „Single-Window-Verfahren“ für Zoll veröffentlicht

Mit dem „Single-Window-Verfahren“ möchte die EU ein Verfahren schaffen, das es Unternehmen in der EU ermöglicht, notwendige Dokumente für die Zollabwicklung über ein einziges Portal einzureichen. Bisher war dies nur über unterschiedliche Behörden möglich. Der endgültige Text zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung wurde am 09.12.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (L 317/1).

Die Single-Window-Umgebung soll die Warenabfertigung erheblich beschleunigen. Der Verwaltungsaufwand für Wirtschaftsbeteiligte soll laut EU verringert werden, insbesondere durch eine stärker automatisierte Abfertigung.

Alle zuständigen Behörden an den EU-Außengrenzen sollen künftig elektronisch auf die einschlägigen Daten zugreifen und bei Grenzkontrollen leichter zusammenarbeiten können.

Quellenangaben

VERORDNUNG (EU) 2022/2399

Rat schafft einzige Anlaufstelle der EU für den Zoll

EUR-Lex

Europäischer Rat

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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