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Russland: EU verabschiedet sechstes Sanktionspaket

Die Europäische Union konnte sich auf ein sechstes Sanktionspaket gegen Russland einigen. Die Rechtsvorschriften zum jüngsten EU-Sanktionspaket erschienen vergangenen Freitag, am 03.06.2022, im EU-Amtsblatt.

Die EU hat beschlossen, den Erwerb, die Einfuhr oder die Weitergabe von Rohöl und bestimmten Erdölerzeugnissen aus Russland in die EU zu verbieten. Der schrittweise Ausstieg aus russischem Öl wird zwischen sechs (Rohöl) und acht Monate (andere raffinierte Erdölerzeugnisse) in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus weitet die EU das bestehende Verbot der Erbringung spezieller Zahlungsverkehrsdienste (SWIFT) auf drei weitere russische Kreditinstitute aus.

Die EU setzt die Sendetätigkeiten von drei weiteren staatseigenen russischen Medien in der EU aus.

Außerdem erweitert die EU die Liste der Personen und Organisationen, die von Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck betroffen sind. Sowohl russische als auch belarussische Organisationen wurden der Liste hinzugefügt. Des Weiteren wird die EU die Liste der Güter und Technologien erweitern, die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. Zu den Ergänzungen zählen 80 Chemikalien, die für die Produktion chemischer Waffen verwendet werden können.

Die EU wird die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Buchführung, Öffentlichkeitsarbeit und Beratung sowie die Bereitstellung von Cloud-Diensten für Russland verbieten.

Außerdem hat der Europäische Rat entschieden, gegen weitere Personen und Organisationen Sanktionen zu verhängen.

Quellenangaben

Aggression Russlands gegen die Ukraine: EU verabschiedet sechstes Sanktionspaket

Russlands Krieg gegen die Ukraine: EU verabschiedet sechstes Sanktionspaket gegen Russland

Amtsblatt (EU) L 153

Europäische Kommission

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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