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Restriktive Maßnahmen gegen Iran (Stand: 02.07.2008)

Der Rat hat am 19. April 2007 die Verordnung (EG) Nr. 423/2007 über restriktive Maßnahmen gegen Iran angenommen. In Artikel 15 Absatz 2 dieser Verordnung ist vorgesehen, dass der Rat die Liste der in Artikel 7 Absatz 2 dieser Verordnung aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen erstellt, überprüft und ändert.

 

Der Rat hat festgestellt, dass bestimmte weitere Personen, Organisationen und Einrichtungen die in Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 festgelegten Bedingungen erfüllen und daher aus den gegebenen individuellen und spezifischen Gründen in Anhang V dieser Verordnung aufgeführt werden sollten

 

Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses. Den Anhang finden Sie unter den Links zu diesen News.