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Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

im Amtsblatt L 129 vom 27.05.2015 wurde die VERORDNUNG (EU) 2015/813 DES RATES vom 26. Mai 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen veröffentlicht, die den BESCHLUSS (GASP) 2015/818 DES RATES vom 26. Mai 2015 zur Änderung des Beschlusses 2011/137/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen in innerhalb der EU unmittelbar geltendes Recht umsetzt.

Durch die Verordnung (EU) 2015/813 wird die Verordnung (EU) Nr. 204/2011 neu gefasst und die Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten gemäß der Resolution 2213 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen auf andere, nicht in den Anhängen I, III oder VII des Beschlusses 2011/137/GASP aufgeführte Personen und Organisationen ausgedehnt. Des Weiteren werden, gemäß den Erwägungsgründen 7 bis 12 des Beschlusses (GASP) 2015/818, die Kriterien für die Anwendung der Reisebeschränkungen und Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die in den Anhängen II und IV des Beschlusses 2011/137/GASP aufgeführt sind, geändert.

Quelle: <link http: eur-lex.europa.eu de index.htm _blank external link in new>EUR-Lex

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