(Schweiz) Das zuständige UNO-Sanktionskomitee hat am 11.07.2019 die Zwangsmaßnahmen gegenüber der Republik Mali geändert.
Bei den Maßnahmen handelt es sich um Finanzsanktionen sowie ein Ein- und Durchreiseverbot für bestimmte Personen. Die Änderungen betreffen die Liste der sanktionierten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen und sind am 10.07.2019 in Kraft getreten.
Unter folgendem Link können Sie die aktuellen Maßnahmen gegenüber der Republik Mali einsehen.
Quellenangaben
Massnahmen gegenüber der Republik Mali
Änderung der Sanktionen gegen die Republik Mali – 11.07.2019
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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