Das BAFA weist auf seiner Website auf die öffentliche Konsultation der EU-Kommission zu den „Guidelines on the export of cyber-surveillance items under Article 5 of Regulation (EU) No. 2021/821“ hin.
Die europäischen Interessenvertreterinnen und -vertreter haben bis zum 9. Juni 2023 die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Konsultation zu dem Entwurf zu äußern. Angesprochen sind alle Akteure, die ein Interesse an der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck haben. Dazu gehören zum Beispiel Exporteure, Industrieverbände, Regierungsbehörden, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen.
Hintergrund der Konsultation:
Die EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 verschärft die Ausfuhrkontrollen für Güter der digitalen Überwachung, die nicht in Anhang I aufgeführt sind und die ganz oder teilweise zur internen Repression und/oder zur Begehung schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht verwendet werden können.
Mit der Verordnung wird die Europäische Kommission beauftragt, Leitlinien für Ausführer in Bezug auf Artikel 5 gemäß Artikel 26 zur Verfügung zu stellen.
Quellenangaben
Guidelines on the export of cyber-surveillance items under Article 5 of Regulation (EU) No. 2021/821
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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