Der Europäische Rat hat die Liste der Personen und Einrichtungen bestätigt, die eigenständigen Sanktionen der EU gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) unterliegen.
Folglich werden die gegen die gelisteten Personen und Einrichtungen verhängten restriktiven Maßnahmen bis zur nächsten jährlichen Überprüfung gelten.
Die EU hat alle einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates umgesetzt und selbst eine eigenständige Sanktionsregelung gegenüber der DVRK eingeführt, um die VN-Sanktionen zu ergänzen und zu verstärken. Mehr lesen...
Quellenangaben
Nordkorea: EU bestätigt eigenständige Sanktionen für ein Jahr
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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