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Katar hebt Vereinfachungen bei der Zollabfertigung auf

Ab dem 9.8.2020 sind bei Zollanmeldungen in Katar zugehörige Dokumente wieder im Original vorzulegen. Dabei handelt es sich um Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen.

Für den Fall, dass Kopien vorgelegt werden, ist eine innerhalb von 90 Tagen erstattungsfähige Sicherheitsleistung von 1 % bei der Einfuhr zu hinterlegen.

Seit Anfang April galt eine befristete Erleichterung der katarischen Zollbehörden aufgrund der Corona-Pandemie.

Quellenangaben

Corona-Pandemie: Katar hebt Vereinfachungen bei der Zollabfertigung zum 9.8.2020 auf

IHK NRW

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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