Ab dem 9.8.2020 sind bei Zollanmeldungen in Katar zugehörige Dokumente wieder im Original vorzulegen. Dabei handelt es sich um Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen.
Für den Fall, dass Kopien vorgelegt werden, ist eine innerhalb von 90 Tagen erstattungsfähige Sicherheitsleistung von 1 % bei der Einfuhr zu hinterlegen.
Seit Anfang April galt eine befristete Erleichterung der katarischen Zollbehörden aufgrund der Corona-Pandemie.
Quellenangaben
Corona-Pandemie: Katar hebt Vereinfachungen bei der Zollabfertigung zum 9.8.2020 auf
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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