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Neuerungen im ELAN-K2 Ausfuhrsystem (Reexport-Anfrage)

Das BAFA teilt auf seiner Website mit, dass es Neuerungen im ELAN-K2 Ausfuhrsystem (Reexport-Anfrage) gibt.

Im ELAN-K2 Ausfuhrportal wird ab sofort das Formular „Reexport-Anfrage“ angeboten. Mit dieser Anfrage kann ein deutscher Antragsteller, stellvertretend für einen „ausländischen Reexporteur“, die Zustimmung zu einem Reexport, eines zuvor an diesen Reexporteur gelieferten Gutes, anfragen. Bei der Erfassung dieser Anfrage sind neben dem Reexportgut auch der ausländische Reexporteur und der neue Empfänger anzugeben. Unter Bezugnahme zu dem ursprünglichen Antrag sind alle für die Antragstellung üblicherweise einzureichenden Unterlagen beizufügen.

Erweiterung des Formulars „Sonstige Anfrage"

Mit dem Formular „Sonstige Anfrage“ kann ab sofort auch eine Einfuhrgenehmigung für Güter die im Zusammenhang mit einem Embargo (z.B. Iran) genehmigungspflichtig sind beantragt werden. Wählen Sie hierfür in dem Formular den Betreff „Einfuhr“. Es ist dann zusätzlich die Anschrift des „ausländischen Lieferanten“ zu erfassen.

Quellenangaben

Exportkontrolle aktuell Dezember 2018
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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