kurz vor Jahreswechsel veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) eine Pressemitteilung, in der das BMF mitteilt, dass die Generalzolldirektion (GZD) zum 1. Januar in Bonn als neue Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMF gegründet wurde. Die GZD unterhält weitere Dienstsitze, unter anderem an den Standorten der bisherigen Mittelbehörden in Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt an der Weinstraße, Nürnberg und Münster.
In der GZD werden die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung sowie die nicht zum unmittelbaren ministeriellen Kernbereich gehörenden Aufgaben der BMF-Zollabteilung zusammengeführt. Die neue Bundesoberbehörde übernimmt die Steuerung der Zollverwaltung mit ihren insgesamt 39.000 Beschäftigten. Ziel der Reform soll ein besserer Service für Bürger und Wirtschaft sein, so das BMF.
Die GZD wird aus neun Direktionen bestehen. Dazu zählt das Zollkriminalamt, dessen Status im Verbund der Sicherheitsbehörden erhalten bleibt. Auch das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung wird mit seinem Fachbereich Finanzen als Hochschule des Bundes fortgeführt.
Ein Organigramm über die neue GZD enthält diese PDF.
Quelle:
Bundesfinanzministerium
Links:
Pressemitteilung Nr. 46 des BMF
Organigramm über die GZD
Seminartipps:
Organisation der Exportkontroll- und Zollangelegenheiten
Anregungen für eine optimale Prozessgestaltung
Zollbeauftragte im Unternehmen
Von der Zollabteilung zum Customs Competence Center
UZK – Der Unionszollkodex – Basismodul – Überblick
Der Zollkodex der Europäischen Union findet Anwendung
Intensiv-Workshop – Aufbaumodul – Der Unionszollkodex (UZK)
Die Neuausrichtung der Zollprozesse – Hilfestellung, Umsetzung, Anwendung und Fristen