Der Europäische Rat hat restriktive Maßnahmen gegen sechs Personen und eine Organisation verhängt, die an der versuchten Ermordung Alexej Nawalnys beteiligt waren. Nawalny ist am 20. August 2020 in Russland mit einem toxischen Nervenkampstoff vergiftet worden.
Die Benennung der sechs Personen und der Organisation in Verbindung mit dem Fall Nawalny erfolgte im Rahmen der restriktiven Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen.
Die Rechtsakte – einschließlich der Namen der Betroffenen – sind im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Mehr lesen…
Quellenangaben
Amtsblatt der Europäischen Union, 15. Oktober 2020
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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