Der Europäische Rat hat Sanktionen gegen 10 Einzelpersonen und zwei vom Militär kontrollierte Unternehmen im Zusammenhang mit dem Militärputsch in Myanmar/Burma vom 1. Februar 2021 verhängt. Ein weiterer Grund für die Sanktionen sind die anschließenden militärischen und polizeilichen Repressionen gegen friedliche Demonstranten.
Die restriktiven Maßnahmen beinhalten ein Reiseverbot und ein Einfrieren von Vermögenswerten. Darüber hinaus ist es EU-Bürgern und Unternehmen untersagt, den gelisteten Personen und Unternehmen Gelder zur Verfügung zu stellen. Die Maßnahmen gelten nun für insgesamt 35 Personen und zwei Unternehmen.
Auch die bereits bestehenden restriktiven Maßnahmen der EU bleiben in Kraft. Dazu gehören ein Embargo für Waffen und Ausrüstungen, ein Exportverbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Exportbeschränkungen für Ausrüstungen zur Überwachung der Kommunikation und ein Verbot der militärischen Ausbildung für myanmarische Streitkräfte. Mehr lesen...
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Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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