Hand mit virtuellen Nachrichten

Merkblatt zur Umsatzsteuer im Binnenmarkt aktualisiert

Die AWA stellt für Sie Merkblätter auf ihrer Webseite bereit, u. a. zur Umsatzsteuer im Binnenmarkt. Besagtes Merkblatt wurde vor kurzem aktualisiert.

Unternehmer, die am grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt teilnehmen wollen, müssen im Besitz einer sog. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStID-Nr.) sein. Die UStID-Nr. weist ihren Inhaber als Unternehmer oder sonstige Person aus, der in dem die UStID-Nr. erteilenden Mitgliedstaat der Umsatzbesteuerung unterliegt. Sie wird von einem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer in Deutschland neben der Steuernummer durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt. Für jedes Unternehmen ist die Nutzung der UStID-Nr. bei der Ausführung von steuerbaren Leistungen verpflichtend.

Das AWA Merkblatt zur Umsatzsteuer enthält nicht nur eine Übersicht zum Aufbau der UStID-Nr. der einzelnen EU-Mitgliedstaaten, sondern darüber hinaus auch Angaben zum jeweiligen Steuersatz und den Rechnungsvermerken in der Landessprache für innergemeinschaftliche Lieferungen sowie das jeweils zuständige Finanzamt in Deutschland für Unternehmer mit Sitz im Ausland.

Aktualisierte Angaben im Merkblatt erfolgten bei den Ländern Bulgarien, Griechenland, Italien, Litauen, Österreich, Polen,  Portugal, Rumänien, der Tschechischen Republik und Ungarn. Details können Sie dem Merkblatt zur Umsatzsteuer auf der AWA Webseite entnehmen.


Link:
Infoservice Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster