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Russland: EU verlängert Wirtschaftssanktionen um sechs Monate – 04-07-2016

Der Rat der EU hat am 1. Juli 2016 die auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft abzielenden Wirtschaftssanktionen bis zum 31. Januar 2017 verlängert.

Mit den durch den Beschluss verlängerten Wirtschaftssanktionen wird insbesondere

für fünf große mehrheitlich staatseigene russische Finanzinstitute und die mehrheitlich in ihrem Eigentum befindlichen Tochterunternehmen mit Sitz außerhalb der EU sowie für drei große russische Energieunternehmen und drei Rüstungsunternehmen der Zugang zu den Primär- und Sekundärkapitalmärkten der EU beschränkt;
ein Aus- und Einfuhrverbot für Waffen verhängt;
ein Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke oder an militärische Endnutzer in Russland verhängt;
der Zugang Russlands zu bestimmten sensiblen Technologien und Dienstleistungen, die für die Erdölförderung und  exploration genutzt werden können, eingeschränkt.

Zusätzlich zu diesen Wirtschaftssanktionen hat die EU als Reaktion auf die Ukraine-Krise mehrere Maßnahmen erlassen, unter anderem

individuelle restriktive Maßnahmen in Form eines Visumverbots und des Einfrierens von Vermögenswerten, die gezielt gegen 146 Personen und 37 Organisationen bis zum 15. September 2016 verhängt wurden;
restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols, die auf das Gebiet der Krim und Sewastopols beschränkt sind und derzeit bis zum 23. Juni 2017 gelten.

Die Hintergründe zu den Sanktionsverlängerungen können Sie der Pressemitteilung des Europäischen Rates entnehmen.

Link:

Pressemitteilung Europäischer Rat 402/16

Quelle:

Europäischer Rat

Verfasst von:

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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