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Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen

Die Zollverwaltung veröffentlichte auf Ihrer Website eine Meldung betreffend eines Merkblattes zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen. Laut Zollverwaltung wird die Ausgabe 2016 des Merkblattes nicht, wie in den Jahren zuvor üblich, zum 1. Januar veröffentlicht. Die Ausgabe 2015 ist daher weiterhin anzuwenden.

Eine Neufassung des Merkblatts wird voraussichtlich zum 1. Mai 2016 und somit zum Zeitpunkt der Anwendung des Zollkodex der Union (UZK) veröffentlicht. Die Datenanforderun¬gen werden sich zunächst insbesondere aus der delegierten Verordnung zur Festlegung von Übergangsregelungen für Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Euro¬päi¬schen Parlaments und des Rates bis die elektronischen Systeme betriebsbereit sind (UZK-TDA) ergeben, dessen Veröffentlichungstermin im Amtsblatt der Europäischen Union bisher noch nicht feststeht.

Link:

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen

Quelle:

www.zoll.de
 

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