Die deutsche Zollverwaltung hat das Merkblatt zu den Genehmigungscodierungen im April ergänzt und auf ihrer Homepage aktualisiert. In Ziffer 1 des Merkblatts wird darauf hingewiesen, dass Genehmigungen nach der Feuerwaffen-VO ab AES-Release 2.3 elektronisch abgeschrieben werden. Ziffer 7 enthält einen Hinweis zur Anmeldung von sog. Nullware als eigenständige Position in Ausfuhrgenehmigungen. Ziffer 18 enthält Ausführungen zur Nacherfassung von Lieferungen an auf deutschem Staatsgebiet ansässige ausländische Streitkräfte.
Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen zu den Genehmigungscodierungen und zur elektronischen Anmeldung und Online-Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr, Version 3.18 - Stand: 01.04.2015
Quelle: Zoll Online
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