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Merkblatt des BAFA zur neuen EG-Dual-Use-VO Nr. 428/2009

am 05. Mai 2009 hat der Rat der Europäischen Union die Novelle der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 des Rates vom 22. Juni 2000 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck – der sog. „EG-Dual-Use-Verordung“ – verabschiedet.

Die neue Verordnung – die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 – tritt heute, am 27. August 2009, in Kraft und gilt damit unmittelbar. Gleichzeitig treten infolge der Novellierung der EG-Dual-Use-Verordnung weitere notwendige Anpassungen in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft.

 

Das BAFA hat unter dem 26.08.2008 das bereits im Mai zum selben Thema herausgegebene Informationsblatt in aktualisierter Fassung veröffentlicht. Es soll helfen, einen Überblick über die wesentlichen Neuregelungen der Verordnung Nr. 428/2009 und der AWV zu bekommen. Abgebildet werden nur die Änderungen, die gerade aus Unternehmens-Sicht von besonderem Interesse sein dürften. Dementsprechend erhebt dieses Merkblatt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Sie finden das Merkblatt auf der Homepage des BAFA unter www.ausfuhrkontrolle.info