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111. Änderung der VO (EG) Nr. 881/2002 (Taliban) (15.09.2009)

111. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen

 

In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wurde auch Herr Uthman Omar Mahmoud geführt.

 

Das Gericht erster Instanz hat die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 am 11. Juni 2009 für nichtig erklärt, soweit sie Herrn Omar Mohammed Othman betrifft.

 

Bevor das Urteil des Gerichts erster Instanz erging, hatte die Kommission eine Mitteilung an Herrn Uthman Omar Mahmoud veröffentlicht, um ihn davon in Kenntnis zu setzen, dass der Al-Qaida- and Taliban-Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen die Gründe für seine Aufnahme in die Liste vorgelegt hatte, die ihm auf Antrag mitgeteilt würden, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu diesen Gründen zu äußern. Die Gründe für die Aufnahme in die Liste wurden Herrn Uthman Omar Mahmoud dann mit Schreiben vom 12. Juni 2009 unter der Anschrift seines Rechtsanwalts mit der Bitte übermittelt, sich bis zum 14. Juli 2009 zu äußern.

 

Die Kommission hat keine Stellungnahme der in der Liste geführten Person zu den Gründen für ihre Aufnahme in die Liste erhalten.

 

Herr Uthman Omar Mahmoud wird in der vom Al-Qaida- and Taliban-Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen aufgestellten Liste der Personen, Gruppen und Organisationen geführt, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden sollten.

 

Herr Uthman Omar Mahmoud sollte daher in die Liste in Anhang I aufgenommen werden.

 

Der Sanktionsausschuss hat am 24. März 2009 die Angaben zur Person geändert. Die über Herrn Uthman Omar Mahmoud veröffentlichten Informationen sollten daher aktualisiert werden.

 

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird wie folgt geändert:

 

Unter „Natürliche Personen“ wird der folgende Eintrag angefügt:

 

„Uthman Omar Mahmoud (auch: a) Uthman, Al-Samman, b) Uthman, Umar, c) Al-Filistini, d) Abu Qatada, e) Takfiri, Abu Umr, f) Abu Umar, Abu Omar, g) Umar, Abu Umar, h) Abu Ismail). Geburtsdatum: a) 30.12.1960, b) 13.12.1960. Tag der Benennung nach Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b: 17.10.2001. Sonstige Informationen: bis zum Abschluss des Ausweisungsverfahrens im Vereinigten Königreich in Haft (Stand: März 2009).“