Die EU hat aufgrund von Verstößen gegen das UN-Waffenembargo weitere Sanktionen gegen Libyen verhängt.
Die Sanktionen bestehen darin, dass die Vermögenswerte bestimmter Organisationen und natürlicher Personen eingefroren werden. Für die Personen gilt zudem ein Einreiseverbot in die EU. Darüber hinaus ist es Personen und Organisationen aus der EU verboten, den gelisteten Personen und Organisationen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mehr lesen...
Quellenangaben
EU-Amtsblatt L 305I vom 21.09.2020
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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