In ATLAS-Ausfuhr steht eine neue Unterlagencodierung zur Verfügung. Es handelt sich dabei um folgende Codierung:
Y750:„Güter und Technologien, die keinen Beschränkungen nach Artikel 3a Abs. 1 i.V.m. Anhang II der Iran-VO (EU) Nr. 267/2012 unterliegen“
Die Codierung wurde im Zusammenhang mit Gütern und Technologien eingeführt, die zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit Wiederaufbereitung, Anreicherung, Schwerwasser oder anderen Maßnahmen, die nicht mit dem JCPOA (Joint Comprehensive Plan of Action) vereinbar sind, beitragen könnten (Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 267/2012).
Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 betrifft restriktive Maßnahmen gegen den Iran. Sie umfasst eine Reihe von Sanktionen, die insbesondere den Handel mit Dual-Use-Gütern und Technologien, Investitionen in die petrochemische Industrie sowie den Handel mit iranischem Rohöl und petrochemischen Produkten betreffen.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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