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Irak: Änderung der Sanktionen (22.09.2016)

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Europäischen Rates über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak wird dahingehend geändert, dass 19 Organisationen aus der Liste der Personen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren sind, gestrichen werden. Dies geht aus der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1695 DER KOMMISSION vom 21. September hervor, die in Amtsblatt L 256/1 veröffentlicht wurde.

Um welche 19 Organisationen es sich handelt, können Sie dem Anhang der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1695 entnehmen.

Link:
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1695 DER KOMMISSION


Quelle:
EUR-Lex


Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

 

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