Die Möglichkeit zur Übertragung der am 31. März 2020 im Bestand vorhandenen Waffennummern in das elektronische Kriegswaffenbuch (eKWB) steht nun auf ELAN-K2 zur Verfügung. Darüber informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Innerhalb des Überwachungsverfahrens nach dem KrWaffKontrG muss im Rahmen der ersten elektronischen Kriegswaffenbuchmeldung nach Waffentyp aufgeschlüsselt mitgeteilt werden, wie viele Kriegswaffen sich am 31. März 2020 im Bestand befunden haben und um welche Waffennummern es sich dabei handelte. Dies legt § 10 Abs. 3 der 2. Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (2. DVO/KrWaffKontrG) in Verbindung mit der Allgemeinverfügung des BAFA fest.
Quellenangaben
Information zum elektronischen Kriegswaffenbuch (eKWB)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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