Am 14. Juli 2025 wurde die HNS-Mitteilungsverordnung veröffentlicht. Sie regelt die jährliche Meldepflicht für Unternehmen, die gefährliche und schädliche Stoffe (Hazardous and Noxious Substances – HNS) als Massengut über den Seeweg nach Deutschland importieren.
Die erste Frist endet am 15. Oktober 2025. Ab 2026 gilt dann regelmäßig der 15. März als Stichtag für die Meldung der Mengen des Vorjahres.
Meldepflichtig sind physische Empfänger ab einer Gesamtmenge von 15.000 Tonnen pro Jahr sowie Eigentümer von LNG vor der Löschung in einem deutschen Hafen. Derzeit sind keine finanziellen Verpflichtungen mit den Meldungen verbunden. Beiträge werden erst fällig, wenn der HNS-Fonds eingerichtet ist.
Quellenangaben
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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