In Artikel 1 des Standpunkts ist verboten:
Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial jeder Art, einschließlich
Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung,
paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile, an die Republik Guinea durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder durch ihre Flagge führende Schiffe oder Luftfahrzeuge sind unabhängig davon, ob diese Güter ihren Ursprung im
Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, untersagt.
In Anhang 1 des GASP Standpunktes sind Personen gelistet, gegen die Einreiseverbote festgesetzt wurden.
Im Anhang fnden Sie den Volltext des Standpunktes. Mit der Umsetzung in eine EU Verordnung ist unmittelbar zu rechnen.