Die EU hat eine vorläufige Einigung über einen Vorschlag zur Vereinfachung der Aufnahme von Schutzmaßnahmen in Handelsabkommen erzielt, damit diese wirksam und konsequent angewendet werden können. Das Abkommen wird nun den EU-Botschaftern zur politischen Unterstützung vorgelegt.
Bilaterale Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Handelsabkommen (die den vorübergehenden Entzug von Zollpräferenzen ermöglichen) sollen eine bestimmte inländische Industrie vor einem Anstieg der Einfuhren von Waren schützen, die eine schwere Schädigung dieser Industrie verursachen oder verursachen können.
Die EU schließt regelmäßig Handelsabkommen mit Drittländern ab, von denen die meisten bilaterale Schutzklauseln oder andere Mechanismen für den vorübergehenden Entzug von Zollpräferenzen oder Präferenzen enthalten. Bisher wurde der bilaterale Schutzmechanismus in Verbindung mit jedem Handelsabkommen separat vorgeschlagen.
In diesem Stadium umfasst die Verordnung die Umsetzung der Freihandelsabkommen EU-Japan, EU-Singapur und EU-Vietnam. Weitere Handelsabkommen könnten durch delegierte Rechtsakte in den Anwendungsbereich der Verordnung aufgenommen werden.
Nächste Schritte:
Das Abkommen wird den EU-Botschaftern zur Billigung im Namen des Rates nach der technischen Überarbeitung des Textes vorgelegt. Das Parlament und der Rat werden dann aufgefordert, den Verordnungsvorschlag in erster Lesung anzunehmen.
Quellenangaben
Free trade agreements: political deal reached on systematic inclusion of safeguard measures
Europäischer Rat
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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