Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seinen Fragen- und Antwortenkatalog zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aktualisiert
(Stand: 9. Juli 2024).
Unter Punkt 4 wurden die Angaben zu verbundenen Unternehmen überarbeitet und ergänzt.
Unter Punkt 9.4 wird angegeben, in welcher(n) Sprache(n) die Grundsatzerklärung abzugeben ist.
Unter Punkt 16.2 wurde ein eigener Unterpunkt zu Eigen-, Hersteller- und Fremdmarken eingefügt.
Die FAQs, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem BAFA erarbeitet wurden, informieren u.a. über den Anwendungsbereich des Gesetzes, die Auswirkungen des Gesetzes auf die Unternehmen sowie die Sorgfaltspflichten bei der Dokumentation und Berichterstattung.
Quellenangaben
Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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