Eine ATLAS-Info informiert über die Einführung neuer Unterlagencodierungen im Zusammenhang mit Veterinärkontrollen.
Zum 1. August 2024 hat die EU-Kommission in die TARIC-Maßnahme zur „Veterinärkontrolle“ die neuen Unterlagencodierungen Y170-Y177 als Bedingungskomponente aufgenommen.
Hintergrund: Andorra, Schweiz, Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen und San Marino führen aufgrund bilateraler Abkommen mit der Europäischen Union für bestimmte Drittlandswaren die nach EU-Recht vorgesehene Veterinärkontrolle durch.
Mit den oben genannten Unterlagencodierungen wird erklärt, dass sich die Waren vor der Versendung in einen Mitgliedstaat der EU im freien Warenverkehr in einem der oben genannten Länder befunden haben und bereits eine ordnungsgemäß durchgeführte Veterinärkontrolle erfolgt ist.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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