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F-Gase und ODS – Hinweise zur Anmeldung von Codierungen

Am 11. März 2024 sind zwei EU-Verordnungen in Kraft getreten, die auch relevant bei Anmeldungen zum Versandverfahren sind:

Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase)

Verordnung (EU) 2024/590 über ozonabbauende Stoffe (ODS)

Eine ATLAS-Info informiert über bestimmte Codierungen, die in der Versandanmeldung (E_DEP_DAT) anzugeben sind, sofern sie für die im Versandverfahren zu befördernden Waren zutreffen. Diese Codierungen können in der Versandanmeldung unter „Unterlage“ oder „sonstiger Verweis“ angemeldet werden.

„Unterlage“ → Codelisten: I0923, I0925, I0926

„Sonstiger Verweis“ → Codelisten: I0913, I0915, I0916

 
Hinweise zur Angabe

Die in der Versandanmeldung obligatorisch anzugebenden Codierungen sind, sofern sie für die Einfuhrwaren relevant sind, in Spalte 1 mit * gekennzeichnet. Die übrigen für die Anmeldung verfügbaren Codierungen können optional angegeben werden.

 
Empfehlung: Auch bei Nichtbetroffenheit codieren

Da im Bereich F-Gas/ODS unter einer Warennummer oft sowohl betroffene als auch nicht betroffene Waren angemeldet werden, ist es für die Abfertigung hilfreich, anzugeben, dass die Verordnungen nicht gelten.

Y160 = Ware fällt nicht unter die F-Gas-Verordnung

Y792 = Ware fällt nicht unter die ODS-Verordnung

So vermeiden Sie unnötige Rückfragen und beschleunigen den Abfertigungsprozess deutlich.

Quellenangaben

ATLAS – Info 0771/25

Informationstechnikzentrum Bund

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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