Der Rat hat die restriktiven Maßnahmen, die die EU angesichts von Handlungen verhängt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, um weitere sechs Monate bis zum 15. März 2020 verlängert.
Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten. Sie gelten derzeit für 170 Personen und 44 Organisationen.
Quellenangaben
Durchführungsverordnung (EU) 2019/1403
Beschluss (GASP) 2019/1405
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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