Der Europäische Rat hat die Gültigkeitsdauer der EU-Terroristenliste verlängert. In der Liste werden die Personen, Vereinigungen und Körperschaften geführt, die restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus unterliegen.
Für die in der Liste aufgeführten 14 Personen sowie 21 Vereinigungen und Körperschaften gilt, dass ihre Gelder und anderen Vermögenswerte in der EU eingefroren werden. Ferner dürfen Wirtschaftsteilnehmer aus der EU ihnen keine Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Quellenangaben
Terrorismusbekämpfung: Rat verlängert EU-Terroristenliste um weitere sechs Monate
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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