Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich zwei Monate länger als ursprünglich geplant, nämlich bis Ende April, vorläufig anzuwenden. Die Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich müssen dem Vorschlag zustimmen. Die Verlängerung dient dazu, genug Zeit für den Abschluss der juristisch-sprachlichen Überarbeitung des Abkommens in allen 24 Sprachen zu schaffen und so seine Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat zu ermöglichen.
Quellenangaben
Handels- und Kooperationsabkommen EU-UK: vorläufige Anwendung soll verlängert werden
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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