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EU-Mercosur-Abkommen und Warenverkehr mit Norwegen

Die Europäische Union und die Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) haben sich nach langen Verhandlungen auf ein Partnerschaftsabkommen geeinigt. Das Abkommen soll europäischen Unternehmen jährlich Exportzölle in Höhe von 4 Milliarden Euro ersparen. Darüber hinaus soll das Abkommen Lieferketten sichern und diversifizieren und neue Möglichkeiten für alle Arten von Unternehmen schaffen. Unternehmen sollen durch das Abkommen von niedrigeren Zöllen und vereinfachten Verfahren profitieren.

Das Abkommen soll nicht nur den Handel fördern, sondern auch Nachhaltigkeitsverpflichtungen stärken, einschließlich Maßnahmen zur Eindämmung der Entwaldung und zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens.

Das Abkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten würde eine der größten Freihandelszonen der Welt mit mehr als 700 Millionen Einwohnern schaffen.

Damit das Abkommen unterzeichnet werden und in Kraft treten kann, sind noch weitere Verfahrensschritte notwendig. Die Abkommenstexte werden in den kommenden Monaten von der Europäischen Kommission rechtlich geprüft und in die Sprachen der Vertragsstaaten übersetzt.

Warenverkehr mit Norwegen: Zollfreier Zugang für bestimmte Waren

Bestimmten aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellten Waren mit Ursprung in Norwegen wird vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 uneingeschränkter zollfreier Zugang zur Europäischen Union gewährt.

Hierfür gelten die Ursprungsregeln des Protokolls Nr. 3 zum bilateralen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen.

Die entsprechende Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Quellenangaben

Einigung auf MERCOSUR-Freihandelsabkommen

Warenverkehr mit Norwegen

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/3001

Deutsche Bundesregierung

Zoll.de

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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