Mit der Delegierten Verordung vom 21. Oktober 2022 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-VO) auf den Weg gebracht.
Diese Delegierte Verordnung tritt voraussichtlich Anfang Januar 2023 in Kraft. Mehr Infos finden Sie auf der BAFA-Website (unter „Güterlisten“).
Dort ist u.a. ein Entwurf zum unverbindlichen Überblick zu den Änderungen im kommenden Anhang I aufgeführt.
Quellenangaben
Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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