Hand mit virtuellen Nachrichten

EU-Dual-Use-Verordnung: Aktualisierung der Anhänge

Mit der Delegierten Verordung vom 21. Oktober 2022 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-VO) auf den Weg gebracht.

Diese Delegierte Verordnung tritt voraussichtlich Anfang Januar 2023 in Kraft. Mehr Infos finden Sie auf der BAFA-Website (unter „Güterlisten“).

Dort ist u.a. ein Entwurf zum unverbindlichen Überblick zu den Änderungen im kommenden Anhang I aufgeführt.

Quellenangaben

Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

Webinar- und Seminartipps:

Klassifizierung nach der EU-Güterliste und der Ausfuhrliste

Nächster Termin:

  • 05.12.2022 in Münster

Exportkontrolle, Güterlisten, Zolltarif

Nächste Termine:

  • 07.12. bis 08.12.2022 MS Teams

Klassifizierung für Einsteiger

Nächster Termin:

  • 24.11.2022 MS Teams