Hand mit virtuellen Nachrichten

Erweiterung des EU Embargos gegen Iran

Die EU Kommission hat kurz vor Weihnachten im Amtsblatt der EU vom 22.12.2012 die Ausweitung des Iran Embargos bekanntgemacht; die Änderung trat einen Tag nach Veröffentlichung, also am 23.12.2012 in Kraft. Geändert wird die VO 267/2012, die das Iran Embargo in der bislang geltenden Fassung enthält.

Die Rechtsgrundlagen finden sich in den unmittelbar anwendbaren Verordnungen:

<link http: eur-lex.europa.eu lexuriserv external-link-new-window external link in new>Verordnung (EU) Nr. 1263/2012 des Rates vom 21. Dezember 2012 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran

<link http: eur-lex.europa.eu lexuriserv external-link-new-window external link in new>Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1264/2012 des Rates vom 21. Dezember 2012 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran 

Die nunmehr verbindlichen Sanktionen führen zu einer verschärften Kontrolle von Finanztransaktionen mit iranischen Banken. Des Weiteren enthalten sie weitere Beschränkungen des Handels mit Gütern, als auch die Erbringung bestimmter Dienstleistungen. Ebenfalls wurden Verbote im Zusammenhang mit der Einfuhr und dem Transport von iranischem Erdgas fixiert.

Güterbezogene Beschränkungen

Die Verordnung ändert unter anderem die Güteranhänge der bestehenden VO 267/2012; insbesondere durch den Anhang VIIb der VO 1263/2012 wird der bestehende Anhang VI der VO 267/2012 ergänzt und erweitert. So bestehen nunmehr (nach Art. 8 der VO 267/2012) Ausfuhrverbote und hiermit im Zusammenhang stehende Dienstleistungsverbote für Grafit, Waren aus Grafit bestimmte Rohmetalle und Metallhalberzeugnisse (Eisen und Stahl, Kupfer und Waren daraus, Nickel und Waren daraus, Aluminium, Blei, Zink, Zinn sowie andere unedle Metalle, Cermets und Waren daraus.).

Die neuen Art. 10a – 10c verbieten Güter, die zum Bau, zur Instandhaltung oder Umrüstung von Schiffen (explizit genannt sind Schiffe, die für den Transport oder die Lagerung von iranischem Erdöl oder iranischen petrochemischen Produkten bestimmt sind- sog. Öltankschiffe)bestimmt sind; diese Güter finden sich nun im neuen Anhang VIb. Zudem regelt Art. 37a das verbot der erbrngung bestimmter Dienstleistungen für bestimmte iranische Öltank- und Frachtschiffe. Des Weiteren bestehen Ausfuhrverbote für bestimmte Software für industrielle Prozesse nach Art. 10 e und 10f der VO 267/2012. Diese Güter sind in Anhang VIIa der VO enthalten. Art. 14 a verbietet u.a. die Einfuhr, Tauschgeschäfte oder andere Geschäfte von/mit  Erdgas mit Ursprung in Iran.

Beschränkungen bei Finanztransaktionen

Nach dem neu gefassten Art. 30 der VO 267/2012 in der Fassung der Änderung durch die VO 1263/2012 sind alle Geldtransfers mit einem Volumen von mindestens 10.000,00 € genehmigungspflichtig, soweit diese Geldtransfers unter Beteiligung in Art. 30 Abs. 1 genannter iranischer Banken oder Finanzinstituten und Wechselstuben abgewickelt werden. Ausnahmen bestehen für den landwirtschaftlichen und humanitären Sektor sowie für persönliche Gelder / Heimüberweisungen. Die sonstigen Genehmigungspflichten für Zahlungen in und aus dem Iran bleiben unverändert bestehen.

Außerdem werden die bestehenden Ausnahmemöglichkeiten im Zusammenhang mit Geldtransfers unter Beteiligung der iranischen Zentralbank reduziert und die staatlichen Instrumente zur finanziellen Unterstützung des Handels mit dem Iran weiter eingeschränkt.

Weiterführende Hinweise auf der <link http: www.ausfuhrkontrolle.info ausfuhrkontrolle de embargos iran index.html external-link-new-window external link in new>Website des BAFA

Seminartipps:

  • <link https: www.awa-seminare.com details seminar exportkontrolle-2013>Exportkontrolle - 2013
  • <link https: www.awa-seminare.com details seminar start-up-seminar-exportkontrolle-2013>Start Up Seminar Exportkontrolle - 2013
  • <link https: www.awa-seminare.com details seminar exportkontrolle-fuer-spediteure-frachtfuehrer-und-logistiker-2013>Exportkontrolle für Spediteure, Frachtführer und Logistiker - 2013
  • <link https: www.awa-seminare.com details seminar exportkontrollbeauftragte-im-unternehmen-2013>Exportkontrollbeauftragte im Unternehmen - 2013
  • <link https: www.awa-seminare.com details seminar zar-us-export-controls-compliance-update-2013>ZAR U.S. Export Controls Compliance Update 2013