Hand mit virtuellen Nachrichten

Erläuterungen der Ursprungsprotokolle Paneuropa-Mittelmeer

Änderung der Erläuterungen zu Artikel 17 der Ursprungsprotokolle Paneuropa-Mittelmeer

 

Mit den im ABl. (EU) Nr. C 219 vom 19. September 2007 veröffentlichten Änderungen der Erläuterungen zu Artikel 17 der Ursprungsprotokolle Paneuropa-Mittelmeer wurde ein weiteres Beispiel aufgenommen, in welchem Fall eine Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED obligatorisch zu verwenden ist.

 

Das Beispiel zeigt einen Fall, in dem in der Europäischen Gemeinschaft eine Kumulierung mit Vormaterialien mit Ursprung in einem der in den Artikeln 3 und 4 der Ursprungsprotokolle genannten Länder Anwendung fand und das Ursprungserzeugnis anschließend in ein Mittelmeerland ausgeführt wird.

 

Die Ausführungen gelten sinngemäß auch für Erklärungen auf der Rechnung EUR-MED.

 

© Bundesministerium der Finanzen Quelle: www.zoll.de