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Einfuhren aus Papua-Neuguinea (Anerkennung von EUR.1)

Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die Zollbehörden in Papua-Neuguinea Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen (z.B. Farbabweichungen).

 

Die Europäische Kommission hat einer vorübergehenden Verwendung dieser Warenverkehrsbescheinigungen bis zum 01. Mai 2008 zugestimmt.

 

Derartige nach dem 01. Mai 2008 ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 dürfen nicht mehr als Präferenznachweise akzeptiert werden.

 

 

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