Anerkennung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A aus den Vereinigten Arabischen Emiraten
Die am 31. Dezember 2006 abgelaufene Übergangsfrist für die Anerkennung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, die von den drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen (fehlender guillochierter Überdruck) abweichen, ist von der Europäischen Kommission rückwirkend bis zum 30. Juni 2008 verlängert worden.
Derartige, nach dem 30. Juni 2008 ausgestellte Ursprungszeugnisse nach Formblatt A dürfen nicht mehr als Präferenznachweise akzeptiert werden.