Hand mit virtuellen Nachrichten

Einführungserlass zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen

 

Der Deutsche Bundestag hat am 19. Mai 2006 das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen beschlossen (vgl. Veröffentlichung der deutschen Zollverwaltun auf www.zoll.de vom 01. Februar 2006 in der Rubrik "Aktuelles - Aus den Fachbereichen - Verbrauchsteuern").

Neben dem Gesetz über das Branntweinmonopol sind von der Änderung das Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen und das Kaffeesteuergesetz betroffen. Einige Änderungen des Gesetzes über das Branntweinmonopol gelten auch für die Alkopopsteuer. Die wesentlichen Gesetzesänderungen sind:

 

Aufhebung aller im Gesetz über das Branntweinmonopol enthaltenen Regelungen über Kornbranntwein und über gewerbliche Brennereien zum 01. Oktober 2006

Verkürzung der Fälligkeitsfristen und der Fristen zur Abgabe der monatlichen Steueranmeldungen sowie Verringerung der Sicherheitsleistung bei der Branntwein-, Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- und Kaffeesteuer zum 01. Januar 2007

erforderliche Anpassungen an die geltende Rechtslage

 

Zum Inkrafttreten und zur Anwendung des Gesetzes - insbesondere im Zusammenhang mit der Änderung der Fälligkeits- und Abgabefristen sowie der Verringerung der Sicherheitsleistungen - informiert das Bundesministerium der Finanzen in einem Einführungserlass.

 

Quelle: www.zoll.de