Der Deutsche Bundestag hat am 19. Mai 2006 das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen beschlossen (vgl. Veröffentlichung der deutschen Zollverwaltun auf www.zoll.de vom 01. Februar 2006 in der Rubrik "Aktuelles - Aus den Fachbereichen - Verbrauchsteuern").
Neben dem Gesetz über das Branntweinmonopol sind von der Änderung das Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen und das Kaffeesteuergesetz betroffen. Einige Änderungen des Gesetzes über das Branntweinmonopol gelten auch für die Alkopopsteuer. Die wesentlichen Gesetzesänderungen sind:
Aufhebung aller im Gesetz über das Branntweinmonopol enthaltenen Regelungen über Kornbranntwein und über gewerbliche Brennereien zum 01. Oktober 2006
Verkürzung der Fälligkeitsfristen und der Fristen zur Abgabe der monatlichen Steueranmeldungen sowie Verringerung der Sicherheitsleistung bei der Branntwein-, Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- und Kaffeesteuer zum 01. Januar 2007
erforderliche Anpassungen an die geltende Rechtslage
Zum Inkrafttreten und zur Anwendung des Gesetzes - insbesondere im Zusammenhang mit der Änderung der Fälligkeits- und Abgabefristen sowie der Verringerung der Sicherheitsleistungen - informiert das Bundesministerium der Finanzen in einem Einführungserlass.
Quelle: www.zoll.de