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Anwendung neuer BFH-Entscheidungen

 

In einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen binden nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (§ 110 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung). Durch eine Veröffentlichung von Urteilen bzw. Beschlüssen des Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt Teil II werden aber die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidungen auch in vergleichbaren Fällen anzuwenden.

 

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, die eine Reihe neuer BFH-Entscheidungen im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen und somit allgemein anzuwenden:

 

Der Text der Entscheidungen ist auf den Internetseiten des Bundesfinanzhofs (http://www.bundesfinanzhof.de/ - Aktuelle Entscheidungen -) abrufbar.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 03.07.2006