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Einführung von EU-Zusatzzöllen für Produkte mit US-Ursprung

Die EU-Kommission hat mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, ab dem 8. Mai 2020 in einem ersten Schritt zusätzliche Wertzölle in Höhe von 20 Prozent bzw. 7 Prozent auf bestimmte Produkte mit US-Ursprung zu erheben. Hintergrund ist die Erhöhung der Zölle auf die Einfuhr bestimmter Aluminium- und Stahlerzeugnisse seitens der USA am 24. Januar 2020. Diese einseitige Erhöhung der US-Zölle ist seit dem 8. Februar 2020 in Kraft.

In einem zweiten Schritt beabsichtigt die EU-Kommission einen zusätzlichen Wertzoll auf die Einfuhr von bestimmten Waren mit US-Ursprung ab dem 8. Februar 2023 oder nach der Entscheidung des WTO- Streitbeilegungsgremiums zu erheben.

Um welche Waren es sich handelt, können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen.
Die EU-Zusatzzölle werden so lange erhoben, wie die USA die entsprechenden Schutzmaßnahmen ihrerseits anwenden.

Quellenangaben

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/502

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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