Eine ATLAS-Meldung informiert über erforderliche Angaben zur neuen Unterlagencodierung 9DFA „Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern aufgrund der Corona-Situation“.
Die Bescheinigungsbereichszuordnung der Unterlagencodierung 9DFA „Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern aufgrund der Corona-Situation“ macht laut ATLAS-Info systemtechnisch zwingend die Angaben von Nummer und Datum der Unterlagencodierung erforderlich. Da es sich bei der Unterlagencodierung um eine fiktive Unterlage handelt, können als Datum das Erstellungsdatum der Zollanmeldung und als Nummer die Begriffe „Corona“ oder „ohne“ verwenden werden.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Ermittlung der Unterlagencodierungen – Import
Codierungen in Import-Zollanmeldungen
Nächster Termin:
- 21.04.2020 von 09:00 bis 17:00 Uhr
Ermittlung der Unterlagencodierungen – Export
Codierungen in Ausfuhranmeldungen – inkl. Codierungen für Schutzausrüstung
Nächster Termin:
- 13.05.2020 von 09:00 bis 17:00 Uhr
Grundlagen der zolltariflichen Einreihung
Mit dem Statistischen Warenverzeichnis und dem Elektronischen Zolltarif (EZT-online)
Nächster Termin:
- 23.04.2020 von 13:00 bis 17:45 Uhr
Zolltarif Technik (Kap. 84, 85 und 90)
Mechanisch arbeitende Maschinen, elektrische Geräte, Messgeräte, Teile und Zubehör
Nächster Termin:
- 24.04.2020 von 13:00 bis 17:45 Uhr
Zolltarif Spinnstoffe (Kap. 50–63)
Spinnstoffe und Waren daraus
Nächster Termin:
- 27.04.2020 von 09:00 bis 13:45 Uhr