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Corona: Erforderliche Angaben zur Unterlagencodierung 9DFA

Eine ATLAS-Meldung informiert über erforderliche Angaben zur neuen Unterlagencodierung 9DFA „Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern aufgrund der Corona-Situation“.

Die Bescheinigungsbereichszuordnung der Unterlagencodierung 9DFA „Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern aufgrund der Corona-Situation“ macht laut ATLAS-Info systemtechnisch zwingend die Angaben von Nummer und Datum der Unterlagencodierung erforderlich. Da es sich bei der Unterlagencodierung um eine fiktive Unterlage handelt, können als Datum das Erstellungsdatum der Zollanmeldung und als Nummer die Begriffe „Corona“ oder „ohne“ verwenden werden.

Quellenangaben

ATLAS – Info 0030/20

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Ermittlung der Unterlagencodierungen – Import
Codierungen in Import-Zollanmeldungen

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  • 21.04.2020 von 09:00 bis 17:00 Uhr

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Codierungen in Ausfuhranmeldungen – inkl. Codierungen für Schutzausrüstung

Nächster Termin:

  • 13.05.2020 von 09:00 bis 17:00 Uhr

Grundlagen der zolltariflichen Einreihung
Mit dem Statistischen Warenverzeichnis und dem Elektronischen Zolltarif (EZT-online)

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  • 23.04.2020 von 13:00 bis 17:45 Uhr

Zolltarif Technik (Kap. 84, 85 und 90)
Mechanisch arbeitende Maschinen, elektrische Geräte, Messgeräte, Teile und Zubehör

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  • 24.04.2020 von 13:00 bis 17:45 Uhr

Zolltarif Spinnstoffe (Kap. 50–63)
Spinnstoffe und Waren daraus

Nächster Termin:

  • 27.04.2020 von 09:00 bis 13:45 Uhr