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Dual-use-Güter: Rat stimmt Verhandlungsmandat zu

Die EU möchte die derzeitige EU-Regelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (EG-Dual-use-VO) modernisieren und die angefangenen Reformbemühungen fortsetzen. Ziel ist es weiter, die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen, den regionalen Frieden, die Sicherheit und Stabilität sowie die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts weiter zu stärken. Hierzu liegen aus den letzten zwei Jahren bereits intensiv mit diversen Stakeholdern diskutierte Entwürfe vor. Diese gerieten zum Ende des Jahres 2018 ins Stocken. Nun geht es weiter.

Die EU-Botschafter stimmten am 05.06.2019 der Verhandlungsposition des Rates zu einer vorgeschlagenen Neufassung der Dual-use-Verordnung zu. Auf der Grundlage dieses Mandats wird der Ratsvorsitz nun Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.

Mit den neuen Vorschriften soll eine Reihe von Änderungen am EU-Ausfuhrkontrollsystem für Güter mit doppeltem Verwendungszweck eingeführt werden, um es an die sich ändernden technologischen, wirtschaftlichen und politischen Umstände anzupassen. Ein weiteres Ziel ist es auch, die geltenden Vorschriften zu vereinfachen und zu verbessern sowie die Praxis der Genehmigungsarchitektur innerhalb der EU zu optimieren.

Detaillierte Informationen zu den neuen Bestimmungen können Sie den untenstehenden Links entnehmen.

Quellenangaben

Dual-use goods: Council agrees negotiating mandate

Mandate for negotioations

Europäischer Rat

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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