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Dual-Use: Annahme neuer EU-Vorschriften

Der Europäische Rat hat am 10.05.2021 eine Verordnung zur Modernisierung des EU-Systems für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck angenommen. Dabei handelt es sich um Software und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Anwendungen verwendet werden können.

Durch die Einführung von Sorgfaltspflichten für Hersteller kommt zudem den Unternehmen im Rahmen der neuen Vorschriften eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Risiken für die internationale Sicherheit zu, die manchmal von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ausgehen.

Nachdem das Europäische Parlament und der Rat die angenommene Verordnung unterzeichnet haben, wird sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 90 Tage später in Kraft.

Quellenangaben

Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck: Annahme neuer EU-Vorschriften

Europäischer Rat

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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