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Die neuen Nachweispflichten 2012

Am 10.08.2011 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen in einem zweiten Anlauf eine Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen. Inhalt des Entwurfs sind umfangreiche Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV). Nach Zustimmung des Bundesrates am 25.11.2011 wird die Neufassung der UStDV zum 01.01.2012 in Kraft treten. Zu den Änderungen der UStDV gehört insbesondere eine Anpassung der umsatzsteuerlichen Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren sowie die Schaffung einfacherer und eindeutigerer Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.

Bei Ausfuhrlieferungen wird künftig maßgeblich danach zu unterscheiden sein, ob die Waren im Wege des elektronischen Ausfuhrverfahrens ATLAS bei den Zollbehörden angemeldet werden oder nicht. Werden Waren über ATLAS zur Ausfuhr angemeldet, ist der Nachweis für Umsatzteuerzwecke mit dem Ausgangsvermerk bzw. dem Alternativ-Ausgangsvermerk zu erbringen.  Versendungsbelege und Spediteursbescheinigungen werden nur noch bei Anmeldungen außerhalb des elektronischen Verfahrens von Bedeutung sein.  Unter Wegfall der Unterscheidung zwischen Beförderungs- und Versendungsfall wird es eine gänzlich neue Bescheinigung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geben. Maßgeblicher Beleg wird künftig die sog. Gelangensbestätigung sein – eine Bestätigung des Abnehmers, die Ware in Empfang genommen zu haben. Diese kann er gegenüber dem Lieferer oder aber dem mit dem Transport beauftragten Dritten abgeben.

Sowohl bei Ausfuhren als auch bei innergemeinschaftlichen Lieferungen werden die buchmäßigen Nachweise in ihren Anforderungen erweitert.

Aus aktuellem Anlass bietet die AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH Seminare zu diesem Thema an. Diese werden am 17., 18., 30. und 31.01.2012 in unseren Räumlichkeiten in Münster stattfinden.

Wir freuen uns auf Sie!