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Diagonale Ursprungskumulierung zwischen der EG, den Ländern des westlichen Balkans und der Türkei

Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten informiert, dass im ABL C 62 am 17. März 2009 die Information veröffentlicht wurde, dass nun die diagonale Kumulierung (sogenannte SAP-Kumulierung) zwischen bestimmten Westbalkan-Ländern (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) und der EU möglich ist. Das Datum der Anwendung der diagonalen Kumulierung ist der Tabelle im Amtsblatt zu entnehmen.

 

Die entsprechenden Abkommen der Westbalkan-Länder (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und FYROM) mit der Türkei enthalten derzeit noch eine bilaterale Kumulierung und müssen daher erst angepasst werden.

 

 

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